FAQ-Liste

Häufig gestellte Fragen zu Themen des Islam

Stand: Juni 1999

Liebe Freunde von Islam-Online, liebe Leser und Interessierte !

Diese Seite enthält Antworten zu Fragen, die an das FAQ-Team gestellt wurden. Das gute Feedback zur bisherigen FAQ-Liste und der Zugang von vielen neuen Fragen hat uns in unserem Vorhaben beflügelt, an einer neuen Liste mit besserer Übersicht und Qualität zu arbeiten. Das Ergebnis sehen sie nun auf ihrem Bildschirm! Wir hoffen durch die neue Kategorisierung der Themen und die Auflistung neuer Fragen und Antworten zum Lesevergnügen und Nutzen beizutragen. Wir wollen darauf hinweisen, daß (noch) nicht alle Aussagen durch Koran- und Hadithzitate belegt sind, obwohl dies ein wichtiges Kriterium für die Qualität einer Antwort ist.

Das FAQ-Team ruft zur Mitarbeit auf: Islam Online versteht sich als ein www-weiter Dienst für Muslime und Nichtmuslime und hofft auf Unterstützung von allen Glaubensgeschwistern  und Freunden des Islam. Im folgenden verschiedene Möglichkeiten der Mitwirkung:

  1. Wenn Anlaß für positive/negative Kritik besteht, bitte Mail an frage@islam.de schicken.
  2. Besonders wichtig: Bei gefundenen Fehlern bitte möglichst schnell melden, damit die Liste verbessert werden kann - wir versuchen uns bei schwierigen Fragestellungen bei Gelehrten oder in Fachliteratur abzusichern, doch sind wir auch nur Menschen, die FAQ-Liste stellt keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit.
  3. Zur Qualität der Liste beitragen, indem man uns zu einer bereits vorhandenen Antwort einen weiterer Ausspruch des Propheten (s) oder ein Koranzitat nennt, welches als Stütze für die Antwort dienen kann.
  4. Zum Inhalt der FAQ-Liste beitragen, indem man weitere Fragen stellt ;-)

Viel Spaß beim lesen !


 


Kategorien

Die 5 Säulen des Islam
Alltag der Muslime in Deutschland
Ehe und Familie
Beziehung zu Juden und Christen
Islam und Medizin
Nahrungsmittel
Den Islam kennenlernen
Fragen zur Religionsausübung
Sonstige Fragen und Kommentare
Tod im Islam
Vorurteile gegen den Islam



Die 5 Säulen des Islam

1. In welchen Monaten soll man fasten?
2. Ist es während des Fastens erlaubt, die Zähne zu putzen oder Parfüm zu benutzen?
3. Muß eine Mutter, die ihr Kind stillt, im Ramadan fasten?
4. Muß eine schwangere Frau im Monat Ramadan fasten?

Alltag der Muslime in Deutschland

5. Muß ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
6. Ist Leasing erlaubt?
7. Darf ein Muslim Bankkredite aufnehmen, in Kapitalanlagen investieren oder ein Sparkonto eröffnen?
8. Dürfen Muslime vom Wahlrecht Gebrauch machen?
9. Frage zum Freitagsgebet: Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet
10. Welche Bedeutung hat der Besuch von Gräbern?
11. Gay-Moslems?
12. Dürfen muslimische Kinder an Klassenfahrten teilnehmen?
13. Ist das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts erlaubt?
14. Ist der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ein historischer Irrtum?
15. Muslime in deutschen Krankenhäusern
16. Darf ein in Deutschland lebender Muslim mehrere Frauen heiraten?
17. Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?
18. Zeitpunkt islamischer Feste/islamische Zeitrechnung

Ehe und Familie

19. Wie steht der Islam zur Adoption?
20. Wieviel bezahlt ein Ehemann, wenn es aufgrund sexueller Verweigerung seitens der Frau zur Scheidung kommt?
21. Islamische Kindererziehung in Deutschland
22. Zustimmung der Frau zur Heirat
23. Deutsche Heiratsbürokratie - ein Problem?
24. Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen mit dem anderen Geschlecht?
25. Scheidung seitens der Frau
26. Scheidung seitens des Mannes
27. Was sagt der Islam zu sexueller Verweigerung in der Ehe (seitens des Mannes oder Frau)?
28. Die Zustimmung der Frau zur Heirat

Beziehung zu Juden und Christen

29. Was bedeuten die 10 Gebote für die Muslime?
30. Drei Buchreligionen - zum Zusammenhang von Judentum, Christentum und Islam
31. Dürfen Muslime in einer christlichen Kirche beten?
32. Wie erzieht man Kinder, die aus einer Mischehe stammen (er: Muslim, sie: Christin oder Jüdin)?
33. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen
34. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?
35. Darf eine muslimische Frau einen Christen oder Juden heiraten?
36. Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam
37. Darf das männliche Kind einer Mischehe (er: Moslem, sie: r.kath.) katholisch getauft werden?
38. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?

Islam und Medizin

39. Abtreibung im Islam
40. Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?
41. Beschneidung: Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?
42. Sterilisation

Nahrungsmittel

43. Ist Gelatine als Nahrungsmittel erlaubt?
44. Sind Gelatine, Essig und Ketchup als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?
45. Warum essen Muslime kein Schweinefleisch?

Den Islam kennenlernen

46. Wie werde ich Muslim?

Fragen zur Religionsausübung

47. Was ist der Ashura-Tag?
48. Was sind Ginn?
49. Das Kopftuch - eine islamische Erfindung?
50. Wie erhielt der Koran die Form, die wir heute kennen?
51. Muß jemand, der Schulden hat, am Tag des Opferfestes opfern?
52. Falsche Vorstellungen über die Vorherbestimmung

Sonstige Fragen und Kommentare

53. Terrorismus (Ermordung christlicher Mönche in Algerien 1996)
54. Schiiten - Sunniten, Unterschiede?

Tod im Islam

55. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?
56. Beerdigung von Muslimen innerhalb von 24 Stunden?
57. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen
58. Über das Paradies und die Hölle
59. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen

Vorurteile gegen den Islam

60. Ist der Islam frauenfeindlich?
61. Beschneidung von Frauen
62. Müssen sich muslimische Frauen immer im Haus aufhalten?
63. Ist Heiligenverehrung im Islam erlaubt?
64. Zeugenaussage von Frauen



Die 5 Säulen des Islam

1. In welchen Monaten soll man fasten?

Der Prophet Muhammad (s) fastete in zwei Monaten außer Ramadan besonders viele Tage. Dies sind die Monate Muharram (1. Mondmonat) und Shaaban (8. Mondmonat, Monat vor Ramadan). Im Monat Ramadan ist das Fasten Pflicht, in den Monaten Muharram und Shaaban ist das Fasten erwünscht und wird von Allah inschaallah (so Gott will) reichlich belohnt.



2. Ist es während des Fastens erlaubt, die Zähne zu putzen oder Parfüm zu benutzen?

Das Benutzen von Parfum, Ölen etc. bricht das Fasten nicht!
Es ist also nicht haram (verboten) diese zu gebrauchen. Die Mehrheit der Rechtsgelehrten sieht darin keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Einige wenige Gelehrten behaupten, daß die jeweilige Substanz (Parfum, Öle etc.) von der Haut aufgesogen wird und somit in den Blutkreislauf gelangt und das Fasten bricht. Jedoch kann das Fasten nur dadurch gebrochen werden, daß etwas durch die natürlichen Eingänge des Körpers in den Körper gelangt. Diese sind der Rachen und die Nase.

Das Zähneputzen bricht das Fasten nicht!
Auch darin sieht die Mehrheit der Rechtsgelehrten keine Handlung, die das Fasten bricht oder die Belohnung dafür verringert. Selbstverständlich muß bewußt darauf geachtet werden, daß beim Zähneputzen nichts heruntergeschluckt und anschließend der Mund gut ausgespült wird. Eine Minderheit von Gelehrten ist der Meinung, daß das putzen der Zähne während des Fastens verpönt sei. Sie begründen es damit, daß der beim Fasten aufkommende Mundgeruch unterdrückt werde, wobei dieser doch laut Hadith bei Allah besser sei als der Geruch von Moschus. Jedoch hat dieser Vergleich nur symbolischen Charakter und stellt somit kein Verbot dar, sich die Zähne zu putzen.



3. Muß eine Mutter, die ihr Kind stillt, im Ramadan fasten?

Es gilt folgender Grundsatz: Wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet wird, ist die Mutter vom Fasten befreit. Die Ramadantage, die sie nicht gefastet hat, müssen nachgeholt werden. Wenn eine Mutter, die ihr Kind stillt, gesundheitlich in der Lage ist, im Ramadan zu fasten und dies dem Kind nicht schadet, ist das Fasten für sie eine Pflicht.



4. Muß eine schwangere Frau im Monat Ramadan fasten?

Schwangere Frauen müssen nicht fasten, wenn es ihrer Gesundheit oder der des Kindes schadet.

Ein Beleg hierfür findet sich im Koran, Sura 2, Vers 185: "... (über das Fasten) ... und wer krank ist oder auf einer Reise, so (faste er) eine Anzahl von anderen Tagen, Allah möchte das leichte für euch, ...". In diesem Fall ist die Schwangerschaft als Krankheit zu interpretieren. Allgemein gilt, daß das Fasten keine Pflicht zur vorgeschriebenen Zeit ist, wenn die Gesundheit des Fastenden dadurch ernsthaft gefährdet ist.

Die medizinische Unfähigkeit zu fasten sollte im Einvernehmen mit dem behandelnden Gynokologen (Frauenarzt) der Schwangeren geklärt werden. Ein muslimischer Arzt ist hierbei vorzuziehen, weil er oftmals weniger leichtfertig mit der Pflicht des Fastens umgeht und nur bei tatsächlicher Notwendigkeit die Befreiung vom Fasten festlegt.
 
 




Alltag der Muslime in Deutschland

5. Muß ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?

Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht als solche!
Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht. Hier muß jeder Muslim die Verse aus dem Koran, also die Worte Allahs auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende Muslime heißt dies, daß sie mindestens die erste Sure aus dem Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren, um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen aus dem Koran muß man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen.



6. Ist Leasing erlaubt?

Was bedeutet Leasing? Es ist ein Vertrag, mit dem eine Partei (Besitzer, Eigner, Vermieter, Verpächter) der anderen (Mieter, Leaser, Pächter) den Gebrauch von Land, Gebäuden, Kraftfahrzeugen und so weiter für eine bestimmte Zeit und zu einem bestimmten Preis gestattet. Das ist ähnlich dem Mieten. Manchmal gibt es dabei eine Kaufoption, also den Mietkauf. Es trifft zu, daß Leasingfirmen beim Kauf der entsprechenden Gegenstände Zinsen zahlen und diese zusammen mit ihrem Gewinn aufschlagen und in den Leasingpreis einkalkulieren. Der Leaser/Mieter ist aber selbst von dem Zins direkt nicht betroffen. Es ist ungefähr so, wie die Zahlung der Wohnungsmiete, in die der Eigentümer ja auch die Kosten fuer Hypothekenzinsen eingerechnet hat. Somit ist nur der Vermieter, nicht aber der Mieter in das Zinsgeschäft verwickelt. Aus diesem Grunde ist weder gegen das Mieten noch Leasing etwas einzuwenden.

Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.



7. Darf ein Muslim Bankkredite aufnehmen, in Kapitalanlagen investieren oder ein Sparkonto eröffnen?

Grundsätzlich gilt im Islam das Zinsverbot. Aus diesem Grund sind die Kredite, die man in Banken aufnimmt, oder Geschäfte, in denen Zinsen eine Rolle spielen, verboten. Eine Ausnahmeregelung sehen viele Gelehrten unserer Zeit jedoch im Anlegen eines Kontos. Da man in unserer Zeit sein gesamtes Geld nicht mit sich herumtragen kann, darf man ein Konto eröffnen, muß jedoch die Zinsen, die man erhält, für islamische Zwecke spenden. Neben diesen Spenden muß allerdings weiterhin die Zakat (=soziale Pflichtabgabe, eine der fünf Säulen des Islam) gezahlt werden. Nach Meinung einiger Gelehrter ist es in Notfällen erlaubt, Kredite aufzunehmen. Wann ein Notfall vorliegt, muß aber von Fall zu Fall entschieden werden.

Unterschied zwischen Kreditnahme und Aktienverkauf: Bei einem Kredit müssen in jedem Fall Zinsen in bestimmter Höhe an den Geldgeber gezahlt werden, egal ob ein Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Bei Aktienbeteiligungen ist der Geldgeber direkt am jeweiligen Geschäft beteiligt, muß also auch damit rechnen, sein Geld zu verlieren. Aber auch beim Kauf von Aktien muß man differenzieren.
 



8. Dürfen Muslime vom Wahlrecht Gebrauch machen?

Bezogen auf die Gesamtzahl der Wähler stellen die wahlberechtigten Muslime, das heißt diejenigen Muslime, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das Wahlalter von 18 Jahren erreicht haben, eine bescheidene Minderheit dar. Es erhebt sich daher für die wahlberechtigten Muslime die Frage, ob sie trotz ihrer geringen Zahl das Ergebnis beeinflussen können. Die Antwort ist klar und unmissverständlich ein Ja. Viele Muslime, die inzwischen durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch wahlberechtigt sind, wohnen konzentriert in Großstädten wie beispielsweise Berlin oder Köln und können durch ihr Wahlverhalten das Zünglein an der Waage in ganz bestimmten Wahlkreisen sein. Wo dies der Fall ist, sollten sie bei den Orts- und Kreisverbänden der Parteien vorstellig werden und dort wie auch auf Wahlversammlungen die Einstellung der Parteikandidaten zu den die Muslime bewegenden Problemen erkunden. Danach kann man entscheiden, welcher Kandidat am besten auf die Belange der Muslime ansprechbar ist und sich untereinander einigen, wem man seine Stimme geben will.

Wählbar sind im Prinzip alle Parteien, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, das uns Muslimen die Freiheit der Religionsausübung garantiert. Einer bestimmten Partei ist daher nicht der Vorzug zu geben, wohl aber Personen, die sie repräsentieren. Die Praeambel des Grundgesetzes spricht von der Verantwortung vor GOTT und den Menschen. Es gab (und gibt) Bestrebungen, das Wort GOTT zu streichen. Kandidaten und Parteien, die solche Bestrebungen unterstützen, sind mit Sicherheit für Muslime nicht wählbar. Das Gleiche gilt natürlich auch für solche Kandidaten, die Positionen inbezug auf gesellschaftliche Probleme (zum Beispiel Abtreibung, Homosexualität, Gebrauch von Drogen und so weiter) vertreten, die aus islamischer Sicht inakzeptabel sind.

Schon vor vier Jahren gab es unter den Muslimen in Deutschland hausgemachte Probleme hinsichtlich einer Wahlbeteiligung. Da wurde allen Ernstes behauptet, eine Beteiligung an den Wahlen sei für einen Muslim Ungehorsam gegen GOTT, ja "schirk", das heißt Beigesellung (Vielgötterei), die einzige Sünde, die GOTT nicht vergibt.

Es zeugt von einem tiefen Unverständnis der Funktionsweise eines pluralistischen demokratischen Gemeinwesens, in dem Muslime (als Minderheit) und Nichtmuslime miteinander leben, wenn derartige Schlußfolgerungen gezogen werden. Da zumindest in der Bundesrepublik Deutschland Muslime wegen ihres Glaubens keinen Verfolgungen ausgesetzt sind, von ihnen nichts verlangt wird, das gegen islamische Glaubensgebote verstößt und ihnen von der Verfassung Glaubensfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird, kann man sich schon aus Eigeninteresse diesem Gemeinwesen nicht verweigern. Wenn wir Sympathie und Toleranz einfordern, dann müssen wir uns auch entsprechend verhalten.

Die deutsche Verfassung und die durch sie gedeckten Gesetze garantieren uns ein gesittetes Miteinander. Wenn wir uns an der Verwirklichung dieser Verfassung nicht im Rahmen unserer Moeglichkeiten beteiligen, und dazu gehören nun einmal die Wahlen, dürfen wir uns auch nicht beklagen.

Wie abwegig dies alles ist, nämlich daß Wahlbeteiligung "schirk" und Ungehorsam gegen GOTT sei, weil dadurch eine Autorität neben GOTT anerkannt wuerde, zeigt sich im täglichen Leben. Wenn wir Auto fahren, richten wir uns nach der Straßenverkehrsordnung, die von diesem nichtislamischen Staat erlassen wurde. Heißt das nicht nach der (Un-) Logik derer, die eine Wahlbeteiligung aus religiösen Gründen ablehnen, daß wir dadurch ebenfalls GOTT gegenüber ungehorsam sind? Da drängt sich jedem denkenden Menschen, ob Muslim oder nicht, die Frage auf, ob diese Brüder noch bei uns sind oder bereits in das Land Absurdistan abgehoben haben!

Quelle: DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.



9. Frage zum Freitagsgebet: Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet

Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:

Aber auch:


Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, daß man sich dem Klassenlehrer darauf einigt, daß die freitags versäumten Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge als besonders schlimm angesehen wird.



10. Welche Bedeutung hat der Besuch von Gräbern?

Man soll den Gräberbesuch ruhig und gefaßt vollziehen. Es war dem Propheten zutiefst verhaßt, laut zu heulen und zu jaulen oder seine Kleider aus Trauer zu zerreißen. Die Trauer über einen Toten sollte drei Tage andauern. Man soll sagen: "Von Allah kommen wir und zu Ihm ist die Rückkehr". Die Taten des Menschen hören mit seinem Tod auf. Durch unsere Taten können wir dem Toten nicht mehr helfen. Also ist das Verteilen von Brot o.a. nicht zu Gunsten des Toten. In einem Ausspruch des Propheten heißt es (ungefähre Übersetzung): "Wenn der Sohn Adams stirbt, reißen seine Taten ab, bis auf dreierlei: Wissen, woraus andere Nutzen ziehen, eine laufende Spende und ein rechtschaffener Sohn, der für einen Bittgebete spricht."

Was heißen soll, daß man

auch nach dem Ableben Belohnung bekommt. Nicht jedoch durch aktive Hilfe der Hinterbliebenen usw.



11. Gay-Moslems?

Da hing doch kürzlich am Schwarzen Brett des Schwulenreferats der ASTA der Universität Hamburg ein Aushang, der über eine private Initiative die Gründung einer Gruppe "Moslems & Schwul" beziehungsweise "Gay-Moslems" vorschlug. Wenn das so weitergeht, dann können wir damit rechnen, daß demnächst ein Stammtisch für Muslime eingerichtet wird, wo man sich regelmäßig zum Verzehr von Schweinshaxen und Bier trifft!

Spaß beiseite, die Position des Islam wie auch der beiden anderen abrahamitischen Religionen zur Homosexualität ist klar: Sie widerspricht deren Moralvorstellungen. Die islamische Haltung ist aber im Gegensatz zur Praxis von Juden und Christen konsequent; es wird also niemals zu homosexuellen "Trauungen" kommen. Wenn wir die Gebote und Verbote GOTTES ernst nehmen wollen, können wir Muslime in unserer konsequenten Haltung keine Konzessionen machen. Hinweise auf sogenannte Menschenrechte (in diesem spezifischen Zusammenhang) gehen ins Leere. Wir wissen, daß Homosexuelle im Dritten Reich verfolgt wurden, aber das darf uns nicht zu geheucheltem "Wohlverhalten" verführen, nur um uns nicht einer Medienschelte oder gar Bezichtigungen der "Unmenschlichkeit" auszusetzen.

Schweigen sollten wir Muslime auf keinen Fall. Da die Position des Islam zur Homosexualität aufgrund koranischer Aussagen völlig klar ist, besteht keinerlei Anlaß dazu. Wer eine abweichende Auffassung propagiert, stellt klare koranische Aussagen infrage. Da der Koran GOTTES Offenbarung ist, kommt dies der Leugnung eines tragenden Elementes des islamischen Glaubens gleich und ist somit kufr, das heißt Unglaube.

Der Mensch ist von Natur aus heterosexuell, und eine andere geschlechtliche Orientierung stellt eine Abweichung von der Norm dar. Die Ehe gilt im Islam zwar nicht als "Sakrament", aber als einzig legitimer Ort für die Entfaltung der Geschlechtlichkeit, zumal die Geschlechtlichkeit oder der Geschlechtstrieb auf die Erzielung von Nachkommenschaft und auf die Beherrschung dieses Triebes durch Lusterfüllung abgestellt ist. Wie auch in anderen Bereichen lehnt der Islam die Vergötterung des sich auf Kosten der Gemeinschaft grenzenlos selbstverwirklichenden Individuums ab. Alle Handlungen und Verhaltensweisen, die die Gemeinschaft direkt oder indirekt betreffen, sind nun mal keine Privatangelegenheit, sondern sind Sache der Gesellschaft und verlangen einen gewissen Konformismus, damit die Gesellschaft funktionieren kann. Letztlich ist auch das menschliche Individuum ein "Gesellschaftstier" und kann nicht allein und für sich existieren.

Ein "coming out" von Homosexuellen ist für eine islamische Gesellschaft nicht tragbar. Zwar ist nicht zu leugnen, daß es homosexuell veranlagte Menschen gibt, aber es geht eben darum, wie man damit umgeht. Schließlich zwingt niemand die Menschen ihre Homosexualitaet an die grosse Glocke zu hängen und damit auf die Straße zu gehen. Die immer wieder öffentlich auftretenden "Repräsentanten" der Homosexuellen polarisieren dieses gesellschaftliche Problem, indem sie für ihren "Lebensstil" einen normativen Charakter in Anspruch nehmen und dafür Rechte mit Verfassungsrang einfordern. Es kommt ihnen dabei nicht in den Sinn, daß sie damit die Toleranzfähigkeit der Gesellschaft überfordern.

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.

Verantwortlich fuer den Inhalt: Abdullah Borek



12. Dürfen muslimische Kinder an Klassenfahrten teilnehmen?

Zunächst wollen wir feststellen, daß bei der Beantwortung der Frage unerheblich ist, ob die Kinder Jungen oder Mädchen sind: Entweder ist es Jungen und Mädchen gleichermaßen (!) erlaubt, an Klassenfahrten teilzunehmen, oder es ist beiden (!) verboten. Ein Unterschied in der Behandlung besteht nicht.

Daß ausländische Eltern ihren Kindern (vorzugsweise ihren Töchtern) die Teilnahme an Klassenfahrten verbieten, ist in keine islamische Regel, sondern die Befürchtung der Eltern, daß ihr Kind während der Klassenfahrt in eine Situation gerät, in der es zu engen Kontakt zum anderen Geschlecht bekommt, der in der Tat vom Islam nicht gewollt ist (voreheliche sexuelle Beziehungen sind im Islam nicht erlaubt). Die Tatsache, daß es die Teilnahme den Mädchen häufiger verboten wird als Jungs, ist sicherlich dadurch zu erklären, daß der Schaden vorehelicher Beziehungen bei Mädchen größer ist als bei Jungen, da diese nicht schwanger werden können. Diesbezügliche Ängste gibt es sicherlich auch bei Eltern deutscher Kinder.

Eine Teilnahme an Klassenfahrten ist möglich, wenn sich die Eltern folgende Punkte überlegen:

Ausländische Eltern sind es leider nicht gewohnt, aktiv an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Aus ihren Heimatländern sind sie es gewöhnt, den Lehrer als Authoritätsperson zu sehen, der mit ihren Kindern macht, was er will. Die Eltern betrachten sich als Außenstehende, die in keinem Kontakt zum Lehrer stehen.

Hier ist die Aufgabe der Lehrer, auf diese Eltern zuzugehen und ihnen Einblick zu gewähren in die schulische Erziehung. Dadurch kann man das Vertrauen der Eltern gewinnen, und die Eltern ihrerseits können ihre Kinder mit gutem Gewissen der Erziehung durch die Lehrer anvertrauen. Meist wird von Seiten der Lehrer zu wenig unternommen, um diesen Elternkreis zu erreichen.
 



13. Ist das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts erlaubt?

Die Meinungen dazu gehen auseinander. Nachstehend zitieren wir praktischerweise zunächst eine Zusammenfassung aus dem Werk Die Befreiung der Frau im Zeitalter der Sendung von Abdul Halim Abu Schaqqah, 2.Band (Die Teilnahme der muslimischen Frau am gesellschaftlichen Leben), Seite 93:

Der Prophet (a.s.) enthielt sich des Händeschüttelns mit Frauen; das kennzeichnet seine Abneigung im allgemeinen, um auf diese Weise Vorwänden den Wind aus den Segeln zu nehmen und seine Gemeinschaft zu unterweisen. Dies bestätigen auch die Fundamentalisten, indem sie das Ausschließen von Vorwänden als den ersten aber nicht den letzten Schritt bezeichnen. Wir glauben, daß wir dem Beispiel des Propheten (a.s.) am besten folgen, wenn wir Händeschütteln und Berührungen unter normalen Umständen vermeiden und uns dies nur dann zubilligen, wenn wir sicher vor Versuchung sind und ein guter Grund vorliegt.

Das ist dann der Fall, wenn das Händeschütteln als Mittel zum Austausch edler freundschaftlicher Gefühle zwischen Gläubigen dient, wie etwa das Händeschütteln zwischen Verwandten und engen Freunden bei entsprechenden Gelegenheiten, zum Beispiel der Begrüßung bei der Rückkehr von einer Reise oder als Anerkennung und Ermunterung für eine gute Tat oder bei Beileid und Trost im Unglück.

Um aber in unser heutigen Gesellschaft zu bestehen, in der das Händeschütteln zwischen Männern und Frauen bei Begegnungen als Bestandteil der Etikette einfach dazugehört, ist man gelegentlich gezwungen, sich anzupassen, um eventuelle Peinlichkeiten zu vermeiden; andererseits gibt es dafür (das Händeschütteln) auch kein absolutes Verbot.

[...]

Eine andere Frage ist, ob das Händeschütteln mit einer Person des anderen Geschlechts eine bestehende rituelle Reinheit ungültig macht. Die verschiedenen Rechtsschulen haben diese Frage unterschiedlich beantwortet.

Einige, so zum Beispiel die Schafe'iten, halten eine Erneuerung der Gebetswaschung nach jeder (beabsichtigten oder unbeabsichtigten) Berührung mit einer Person des anderen Geschlechts für erforderlich, während andere dies nur dann für notwendig erachten, wenn die Berührung eine sexuelle Komponente hatte. Bei den Schiiten spielt es außerdem noch eine Rolle, ob die andere Person Muslim ist, denn bei Nichtmuslimen kommt noch der Aspekt der Unreinheit an sich dazu.

Es ist daher kaum möglich, eine allgemeinverbindliche Aussage zu machen und letztlich muß jede(r) für sich selbst aus einer gegebenen Situation heraus eine Entscheidung treffen. Mit Sicherheit handelt es sich bestenfalls um eine zweitrangige Frage, die auf keine Wahl zwischen Glauben und Unglauben hinausläuft.

Ein Muslim, in dessen Heimatland das Händeschütteln mit Personen des anderen Geschlechts unüblich ist, wird das anders sehen als jemand, der aus Deutschland stammt oder hier aufgewachsen ist.

Bei dieser Gelegenheit eine Anmerkung: Entsprechend den Regeln des guten Benehmens in Deutschland (Knigge - wird leider nicht mehr beachtet) wartet ein Herr, bis die Dame ihm ihre Hand gibt; er streckt seine Hand der Dame nicht entgegen. Eine Dame braucht im Gegensatz zu einem Herrn den Handschuh (wenn sie einen trägt) auch beim Händeschütteln nicht auszuziehen.

Rundbrief Nr. 06/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V.



14. Ist der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ein historischer Irrtum?

In verschiedenen Ländern der westlichen Welt, so auch in Deutschland und den Vereinigten Staaten, setzt sich unter Pädagogen die Einsicht durch, daß der gemeinsame Schulunterricht für Jungen und Mädchen ganz offensichtlich zu einer Benachteiligung von Mädchen speziell in naturwissenschaftlichen Fächern führt.

Bis vor einigen Jahrzehnten gab es in der Regel speziell im Bereich der höheren Schulen getrennte Jungen- und Mädchenschulen, die später der sogenannten Emanzipationsdebatte zum Opfer fielen. Daß man dadurch das Kind mit dem Bade ausschüttete, ist eine Erkenntnis, die sich jetzt durchzusetzen beginnt.

Wenn auch in einer islamischen Gesellschaftsordnung die Koedukation in der nachpubertären Altersstufe abgelehnt wird und dem eine andere als nur lerntechnische Überlegung zugrunde liegt, sollten die Muslime in Deutschland diese sich abzeichnende Entwicklung begrüßen, da sie - ganz unbeabsichtigt - ihren religiös definierten Bedürfnissen entgegenkommt.

Parallel zu dieser Entwicklung auf dem Schulsektor berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 12/1998 (S. 100) über eine Initiative, Fahrlehrerinnen auszubilden, da dafür ein erheblicher Bedarf zu bestehen scheint. Ein Zuschuß aus EU-Mitteln zur Umsetzung einer solchen Initiative liegt bereits vor.

Letztlich sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, daß Frauen bei einer Eheschließung das Recht haben, ihren bisherigen Familiennamen beizubehalten, was auch islamischen Vorstellungen entgegenkommt.

Auch hierbei sollten Muslime ihre Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung in der deutschen Gesellschaft sehen und sie auch nutzen.

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.



15. Muslime in deutschen Krankenhäusern

Der folgende Text enthält nur einen Bruchteil von dem, was zur Krankenpflege von Muslimen zu sagen ist. Wir wollen ihn dennoch veröffentlichen.

Für Muslime in deutschen Krankenhäusern ist es wichtig, den Islam und die Krankenpflege in Einklang zu bringen. Um aber eine praktische Arbeitshilfe zu geben, bedarf es noch einige Zeit und Diskussion, um solch einen Pflegestandard zu erstellen.

In der Pflege versucht man ja, die Aktivitäten des täglichen Lebens abzudecken und dem Patienten so weit wie möglich eigene Ressourcen zu gewähren und aufzuzeigen (im Prinzip wie bei der Pflegeplanung).
Wenn man dies auf muslimische Patienten anwenden möchte, ist es erst einmal sehr wichtig, Grundkenntnisse über den Islam zu haben. Des weiteren spielen teilweise kulturelle Bedürfnisse des Einzelnen auch eine wichtige Rolle, um dem Patienten zu einer vertrauten Umgebung zu verhelfen. Fangen wir mit den Pflichten des Muslims an, die ihm im Krankenhaus ganz offensichtlich nicht ohne weiteres möglich sind. Der Muslim verrichtet das Gebet 5mal täglich. Dabei ist es für den Kranken nicht unbedingt nötig, die Form (also die Bewegungsabläufe wie Stehen, Niederwerfen und Sitzen) einzuhalten, da er zumeist oft bettlägerig oder in einer anderen Weise gehandikapt ist, doch sollte es für ihn möglich sein, sich 5mal täglich ca. 5 Minuten mit dem Gebet beschäftigen zu dürfen. Dabei kann man sich am besten direkt mit dem Patienten verständigen, was ihm dabei wichtig erscheint und für das Pflegeteam machbar
ist. Viele Patienten sind nicht in der Lage, diesen Wunsch von sich aus zu äußern, so daß es hier zu Mißverständnissen auf beiden Seiten kommt.

Einige konkrete Punkte sind:

Diese Auflistung ist natürlich nicht vollständig, gibt aber einen ersten Einblick in die Problematik.



16. Darf ein in Deutschland lebender Muslim mehrere Frauen heiraten?

Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, daß sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Hier in Deutschland ist es nicht möglich, mehr als eine Frau standesamtlich zu heiraten. Daher darf ein in Deutschland lebender Muslim nur eine Frau heiraten.



17. Sollen konvertierte Muslime einen arabischen Vornamen annehmen?

Man kann dieses tun, muß jedoch nicht. Wer auf eigenen Wunsch seinen Vornamen ändern will, kann dieses natürlich tun. Empfohlen ist ein Namenwechsel nur in Fällen, wo der alte Vorname die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion signalisiert (Christian, Paul). Wenn dies nicht der Fall ist, man aber dennoch seinen Glauben im Vornamen wiederfinden will, gibt es die Möglichkeit, seinen alten Vornamen (inoffiziell) mit einem arabischen Vornamen zu erweitern.



18. Zeitpunkt islamischer Feste/islamische Zeitrechnung

Wie wird der Monat Ramadan berechnet? Wieso fällt das Opferfest jedes Jahr auf einen anderen Tag?
Im Gegensatz zum Gregorianischen Kalender, der sich nach der Sonne richtet, orientiert sich das islamische Jahr am Mondkalender. Der Beginn eines Mondmonates ist die Geburt (Konjunktion) des Neumondes. Da der Mondmonat 29 oder 30 Tage haben kann, ist das Mondjahr kürzer, womit sich jedes Jahr eine Verschiebung der Ramadantermine in unserem Gregorianischen Kalender ergibt (ähnlich ist dies auch bei einigen christlichen Feiertagen). Zur Bestimmung der Mondmonate gibt es einen Artikel auf unserer  Homepage (im Nachrichtenteil vom 31.10.1997).

Die Islamische Zeitrechnung begann mit der Auswanderung (Hijrah) des Propheten von Mekkah nach Medinah. Dies war das Jahr 0. Heute (1999) schreiben wir das Jahr 1419 nach Hijrah.

Nebenbei sei erwähnt, daß der Geburtstag des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) kein einheitliches Fest der Muslime darstellt. Es gehört nicht zur Tradition des Propheten, seinen Geburtstag zu feiern. Die  einheitlichen Feste sind das Ramadanfest im Anschluß an den Fastenmonat Ramadan und das Opferfest im Anschluß an die Zeit der Pilgerfahrt.
 




Ehe und Familie

19. Wie steht der Islam zur Adoption?

Aus dem Koran geht das Verbot der gesetzlichen Adoption hervor. Mit Adoption ist hier die Annahme  eines nicht-leiblichen Kindes, deren Eltern noch leben. Auch die Adoption eines Kindes dessen Eltern bereits verstorben sind ist nicht erlaubt.

Folgende Stelle bafaßt sich mit diesem Thema: (Übersetzung des Koran Adel Theodor Khoury) [33, 4]:  "(..) Und Er hat eure Adoptivsöhne nicht wirklich zu euren Söhnen gemacht. Das ist eure Rede aus eurem Munde. Aber Gott sagt die Wahrheit, und Er führt den (rechten) Weg. [33:5] Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge." Das bedeutet, daß Allah die Kinder, die von Menschen als adoptiert angesehen werden, nicht als deren Kinder ansieht. Damit dürfen wir dies auch nicht tun.

Die Sunna liefert weitere Informationen zu diesem Thema. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) hat selbst vor seiner Entsendung als Prophet einen Jungen Namens Zaid adoptiert, dessen Eltern lebten. Als Allah die Adoption verbot, deklarierte der Prophet Zaid als Sohn seines natürlichen Vaters also nicht als seinen eigenen Sohn. Um alle Zweifel über die nun nicht mehr väterliche Beziehung zu Zaid zu beheben, heiratet der Prophet (Friede sei mit ihm) die geschiedene Frau Zaids, was er als sein Schwiegervater nicht hätte machen können. Der Prophet wollte damit zeigen, daß die Adoption verboten ist, man zwar Pflegekinder nehmen kann, diese jedoch niemals den rechtlichen und gesellschaftlichen Status eines leiblichen Kindes erhalten dürfen.

Über den Grund für dieses Verbot kann nun spekuliert werden. Die Adoption wird als eine Verfälschung der natürlichen Ordnung angesehen. Das heißt, daß die Adoption die Familienordnung durcheinanderbringt. Dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) wird der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts ermöglicht, den er/sie nicht haben darf.
Hinzu kommen mögliche Streitigkeiten hinsichtlich des Erbes. Das Adoptivkind bekäme, falls die Adoption erlaubt wäre, einen festgelegten Anteil des Erbes und nimmt damit den rechtmäßigen Erben der Eltern einen Teil des Erbes, der ihnen zusteht, weg. Daß dies oft genug zu Streit führen kann, kann man sich vorstellen.
 



20. Wieviel bezahlt ein Ehemann, wenn es aufgrund sexueller Verweigerung seitens der Frau zur Scheidung kommt?

Die dauerhafte sexuelle Verweigerung des Mannes oder der Frau stellt einen islamischen Scheidungsgrund dar. Was dies für Konsequenzen für eine islamische Scheidung hat, können wir noch nachschauen, ist jedoch vorerst unerheblich, da dies durch die Gerichte des Staates geregelt wird, in der sie ihre standesamtliche Ehe geschlossen haben. Wenn es ihnen nichts ausmacht, beschränken wir uns auf den Ratschlag, sich hierzu an eine Rechtsberatung in ihrer Nähe zu wenden. Für standesamtliche Ehen gilt das Deutsche Recht.
 



21. Islamische Kindererziehung in Deutschland

Man kann und soll seine Kinder als muslimischer Vater hier in Deutschland islamisch erziehen. Hierdurch bekommen sie eine gesunde Identität und entwickeln sich zum konstruktiven Teil dieser Gesellschaft.

Was man jedoch niemals machen darf, ist seine Kinder ohne ausführliche Erklärung zu irgend einem Handeln zu zwingen. Die islamische Kindererziehung muß auf Überzeugungskraft und nicht auf Zwang basieren. Hierzu ist es notwendig, daß man sich als Erziehungsperson sehr ausführlich mit seiner Religion befaßt. Außerdem sollte man einen guten Kontakt zu einer islamischen Gemeinde pflegen. Damit das Kind durch den Kontakt zu anderen Muslimen und den Aufenthalt in der Moschee geprägt wird.

Falsch ist zu behaupten, daß man seine Kinder für eine gute islamische Erziehung von der Umwelt isolieren muß oder ähnliche Behauptungen. Eine solche Erziehung ist nicht zukunftsträchtig.

Die überwiegende Abwesenheit von nicht islamischen Traditionen, die sich in einigen "islamischen" Ländern eingeschlichen haben und das Recht in Deutschland auf Religionsfreiheit ist eine gute Grundlage für eine islamische Erziehung, die sich an den Urquellen des Islam nämlich Koran und Sunna richtet.
 
 



22. Zustimmung der Frau zur Heirat

Es ist das Recht der Frau, die Entscheidung über eine Heirat zu treffen, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muß von ihr ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung).

Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."



23. Deutsche Heiratsbürokratie - ein Problem?

"Die deutsche Heiratsbürokratie schreckt binationale Paare ab
Ein Standesamt an der deutsch-dänischen Grenze hilft."

Unter diesem Titel berichtet DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 11/1998 vom 09.03.98 (S. 167) über die Möglichkeit für binationale Paare eine auch in Deutschland anerkannte Ehe zu schließen, ohne in die Mühlen der deutschen Heiratsbürokratie zu gelangen.

Deutsche Behörden verlangen zum Beispiel bei Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen wollen, bei einem ausländischen Scheidungsurteil eine beglaubigte Übersetzung sowie eine Legalisierung durch die deutsche Botschaft im Herkunftsland. Außerdem ist ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, das vom Gemeindebeamten im Heimatland ausgestellt werden muß und dessen Eherecht ein derartiges Schriftstück häufig überhaupt nicht kennt. Die Beschaffung von Ersatzdokumenten kann mitunter Monate dauern. Nach dem Bericht im SPIEGEL findet sich in Dänemark eine Lösung; dort herrscht ein liberales Eherecht. In einer Kleinstadt namens Tonder hat sich das dortige Standesamt auf deutsch-ausländische Ehen spezialisiert. Nach einem dort ausgegebenen Informationsblatt ist erforderlich: ein Pass, ein Meldezettel, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil und 500 Kronen, etwa 130 Mark. Wer dänisch getraut werden will, muß 5 Tage polizeilich im Lande gemeldet sein. Die Hotelrechnung reicht als Beleg.

Normalerweise gehen die Brautpaare montags zum Standesamt in Kongevej in Tonder, zahlen 500 Kronen und reichen die Papiere ein. Am Freitag darauf kann geheiratet werden. Natürlich ist eine Eheschließung in Tonder eine Art von Notwehr, aber bietet vielleicht manchen verzweifelten Paaren einen legalen Ausweg.

Quelle: DML Rundbrief fuer Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg, Nummer 02/98.



24. Wie steht der Islam zu außerehelichen Beziehungen mit dem anderen Geschlecht?

Außerhalb der Ehe ist es nicht erlaubt mit einer Person, die man heiraten kann, Zärtlichkeiten auszutauschen oder gar Beischlaf zu haben. Dies gehört zur Moral und Ethik des Islam, der in der Ehe die gesunde Institution für ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau sieht, in der die kommende Generation erzogen wird. Darüber hinaus müssen Situationen vermieden werden, die dazu führen können, daß es zu einer nicht erlaubten sexuellen Beziehung kommen kann.



25. Scheidung seitens der Frau

Ist die Scheidung seitens der Frau gewollt (arabisch: chulla), so muß sie sich an ein Gericht oder einen Schiedsrichter wenden. Dieser kann die Ehe aufheben, wenn die Begründung der Frau einem der folgenden Gründe entspricht:

Außerdem ist zu erwähnen:

Nach Meinung eines großen Gelehrten des Islam gilt: "Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
 



26. Scheidung seitens des Mannes

Stufe 1:

Wenn der Mann den Entschluß gefaßt hat, sich scheiden zu lassen (arabisch: talaq), muß er erst einmal warten, bis die Frau sich in einer blutungsfreien Phase befindet, in der sie keinen Beischlaf hatte. Erst dann darf er mündlich und ohne Zorn (in besonnenem Zustand) die Scheidung aussprechen. Selbstverständlich sollte es gute Gründe dafür haben, aber diese Gründe werden nicht durch eine dritte Instanz geprüft. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen des Mannes. Nachdem er dies getan hat, ist die Scheidung noch nicht vollzogen. Die Frau soll weiterhin in der Wohnung des Mannes wohnen. Es beginnt eine Zeit (im arabischen Idda genannt), die drei Monatsblutungen der Frau (bzw. drei Monate, falls keine Monatsblutung mehr vorkommt) dauert und während derer der Mann die Scheidung zurücknehmen kann. Tut er dies, gilt die Ehe als nicht geschieden. Tut er es nicht, ist die Ehe nach Ablauf der Frist geschieden. In diesem Fall kann die Ehe dennoch erneut geschlossen werden, hierfür ist allerdings ein neuer Ehevertrag erforderlich.

Im Falle, daß er die Scheidung zurücknimmt, wird die Ehe weitergeführt. Bei erneutem Scheidungswunsch des Mannes verfährt man noch einmal wie oben beschrieben (Aussprache des Scheidungswunsches (Talaq), Abwarten der Idda, -> Scheidung oder Fortführung der Ehe. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Fortführen der Ehe wiederum nur mit einem neuen Ehevertrag möglich.)

Ist die Scheidung auch beim zweiten Mal während der Idda zurückgenommen worden, wird die Ehe wieder ohne erneuten Ehevertrag weitergeführt. Wenn nun noch einmal von Seiten des Mannes der Wunsch besteht, die Ehe zu scheiden, so ist dieser Entschluß entgültig. Es gibt hier keine Frist (Idda, s.o.), die
Ehe ist sofort geschieden und kann auch durch einen erneuten Ehevertrag nicht weitergeführt werden. Erst, nachdem die Frau die Ehe mit einem anderen Mann geschlossen hat und von diesem wieder (endgültig) geschieden ist, kann sie erneut die Ehe mit ihrem früheren Mann eingehen. Dies soll bewirken, daß sich der Mann sehr gut überlegt, ob er sich wirklich von der Frau scheiden lassen will.

Allgemein gilt, daß die Scheidung während der Idda als zurückgenommen gilt, wenn der Mann dies äußert oder Beischlaf mit seiner Frau hat.

Nach Meinung eines großen islamischen Gelehrten gilt übrigens:
"Von allen erlaubten Dingen ist die Scheidung das von Gott am meisten verabscheute."
 



27. Was sagt der Islam zu sexueller Verweigerung in der Ehe (seitens des Mannes oder Frau)?

Der Islam erlaubt es der Frau nicht, sich ihrem Mann ohne berechtigten Grund (also willkürlich) sexuell zu verweigern. Dies wird aus folgenden zwei Hadithen deutlich:
1. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn eine Frau die Nacht mit der Absicht verbringt, das Bett ihres Mannes zu meiden, so werden die Engel sie solange
verfluchten, bis sie von ihrem Plan absieht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also authentische Überlieferung).

2. Abu Huraira berichtet, daß der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) gesagt hat: "Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht." (überliefert u.a. von Buchari und Muslim, also gesicherte Überlieferung).

Warum gibt es dieses Verbot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte.
Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.

Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt mit dem Mann zu vollziehen, sollte der Mann sich geduldig und barmherzig zeigen. Er darf die Frau keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch ihr durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis sie sich ihm gezwungenermaßen beugt. Die Frau muß bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, daß der Zwang der Frau zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der
beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung).

Und der Mann? Auch der Mann darf sich der Frau nicht ohne Folgen sexuell verweigern. Dies geht aus folgendem Koranvers vor: "Für die, die schwören sich von ihren Frauen zu trennen, seien vier
Monate Wartezeit festgesetzt. Kommen sie dann zur Vernunft, siehe, so ist Allah verzeihend und barmherzig. Und wenn sie zur Scheidung entschlossen sind, siehe, so ist Allah hörend und wissend" (2:226-227) Hierzu sagt Al-Qaradawi in seinem Buch "Erlaubtes und verbotenes im Islam": "Einer der Aspekte der Sorge für die Rechte der Frauen seitens des Islam besteht darin, dem Mann zu verbieten, so verärgert über seine Frau zu sein, daß er die geschlechtliche Beziehung mit ihr für einen Zeitraum einstellt, den sie nicht ertragen kann. Wenn diese Einstellung der geschlechtlichen Beziehung seinerseits von einem Schwur begleitet wurde, sind ihm vier Monate gegeben, sich zu beruhigen und zu seiner Frau zurückzukehren. (...) Allerdings muß er trotzdem Buße für seinen Schwur leisten." Wenn die Zeit aber verstreicht, gilt seine Frau sofort als geschieden, als Strafe für die Vernachlässigung ihrer Rechte.
 



28. Die Zustimmung der Frau zur Heirat

Die Entscheidung über die Heirat zu treffen, ist das Recht der Frau, und ihr Vater oder Vormund darf sich nicht über ihre Einwände oder ihre Wünsche hinwegsetzen. Der Prophet (s) hat gesagt: "Eine Frau, die schon einmal verheiratet war, hat mehr Verfügungsrecht über sich als ihr Vormund, und die Erlaubnis einer Jungfrau muß von ihr ersucht werden, und ihre Erlaubnis ist ihr Schweigen." (Überliefert von Buchari und Muslim - also eine gesicherte Überlieferung). Ibn Madscha und einige andere Überlieferer berichten den folgenden Hadith:"Ein Mädchen kam zum Propheten (s) und berichtete ihm, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen an ihren Vetter verheiratet habe. Daraufhin überließ der Prophet (s) ihr die Sache. Sie sagte dann: "Ich bin damit einverstanden, was mein Vater getan hat, aber ich wollte es den Frauen bekannt werden lassen, daß Väter in dieser Sache nicht die Entscheidung haben."




Beziehung zu Juden und Christen

29. Was bedeuten die 10 Gebote für die Muslime?

Die 10 Gebote gibt es im wesentlichen auch im Islam, wenn auch nicht als separate Sammlung, wie dies im Judentum bzw. Christentum der Fall ist.

Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."

Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. daß das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).

Außerdem kann man hinzufügen, daß der Islam nicht nur den Koran und die Überlieferungen des Propheten Mohammed anerkennt. Daneben erkennt der Islam nämlich auch alle Propheten an, die im Christentum bekannt sind, somit also auch Moses, von dem überliefert wird, daß er die Tafeln mit den 10 Geboten von Gott erhalten hatte (Altes Testament). Allerdings werden die Überlieferungen dieser Propheten nicht als sicher authentisch, sondern als teils von den Menschen verändert angesehen. Daher halten sich die Muslime überwiegend an die ihnen als sicher bekannten Quellen:



30. Drei Buchreligionen - zum Zusammenhang von Judentum, Christentum und Islam

Zum Thema Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam kann man ganze Bände erzählen (oder auch einfach ein bißchen in unserer Homepage schmökern :-). Deswegen möchten wir hier nur auf
die konkrete Frage eingehen. Zunächst einmal in übersichtlicher Form die Abstammungen:

Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß die Muslime und die Juden Mitglieder zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen gemeinsam Gott.
 



31. Dürfen Muslime in einer christlichen Kirche beten?

Wenn damit das islamische Gebet (salat) gemeint ist, so lautet die Antwort ja. Allerdings mit der Einschränkung, daß man die Kirchenbesucher nicht stört. Es ist dabei eine Frage des praktischen Anstands, daß man vorher um Erlaubnis bittet. Der Prophet sagt, daß die ganze Erde als Gebetsplatz fuer die Gläubigen geschaffen wurde. Als der Patriarch von Jerusalem "Umar ibn Al-Khattab" einlud, in der Kirche zu beten, lehnte Umar das ab, weil er nicht wollte, daß zukünftige Generationen von Muslimen anstelle der Kirche dort eine Moschee errichten. Er sagte nicht zum Patriarchen, daß das Gebet in der Kirche verboten sei. Er ging hinaus und betete dort. Tatsächlich bauten die Muslime späterer Generationen an dieser Stelle eine Moschee und nannten sie Umar-Moschee. Umars Weigerung, in der Kirche zu beten, erfolgte aus Respekt und dem Wunsch, die Christen nicht unter Druck zu setzen und ihre Kirche herzugeben.

Quelle: Rundbrief 07/92 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg
 



32. Wie erzieht man Kinder, die aus einer Mischehe stammen (er: Muslim, sie: Christin oder Jüdin)?

Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima, müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann, eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das oben genannte. Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet.  Deswegen sollen natürlich die Kinder einer solchen Ehe nach dem Islam erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.



33. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen

heiraten?

Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam).



34. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.
 



35. Darf eine muslimische Frau einen Christen oder Juden heiraten?

Die Antwort ist nein. Wenn man Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt:

(60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt...".

Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. Allah hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das  beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten.

Die möglicher Grund ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert. (Umgekehrt sind muslimische Männer verpflichtet, die freie Religionsausübung der Frau zu garantieren, sofern sie Jüdin oder Christin ist.)

Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die,  daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen.
 



36. Zusammenhang zwischen Judentum, Christentum und Islam

Zu diesem Thema kann man ganze Bände erzählen. Deswegen möchten wir hier nur auf die konkrete Frage eingehen, ob aus diesen Zusammenhängen ein Konfliktpotential für die heutige Zeit besteht. Zunächst einmal in übersichtlicher Form die Abstammungen:

Aus dieser Stammesgeschichte kann eigentlich kein Konfliktpotential hervorgehen. Im Gegenteil, die Tatsache, daß die Muslime und die Juden Mitglieder zwei der drei abrahamitischen Religionen sind, sollte der Grund für eine harmonische Beziehung und Brüderlichkeit sein. Juden, Christen und Muslime eint die gemeinsame Abstammung vom Propheten Abraham (auf dem der Segen und Friede Gottes ruhen möge) und der Glauben an den Einen gemeinsam Gott.



37. Darf das männliche Kind einer Mischehe (er: Moslem, sie: r.kath.) katholisch getauft werden?

Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Gleich, ob es ein Junge = oder ein Mädchen ist. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt. Der Grund: Der Islam erlaubt es dem muslimischen Mann eine Angehörige der Religionen der Schrift zu heiraten. Dieser muß er dann Religionsfreiheit gewähren. Ein solches Ausmaß an Toleranz ist eine Eigenheit des Islam, die man bei anderen Glaubenslehren und Völkern kaum antrifft. Die Kindererziehung muß hingegen islamisch sein (was eigentlich den Eheleuten vor dem Eintritt in die Ehegemeinschaft klar sein sollte). Der Grund dafür ist, daß der Islam zwar das o.g. Maß an Toleranz gegenüber der Ehefrau vorschreibt, aber das heutige Christentum bzw. Judentum nicht als komplett richtige Religion betrachtet. Der Islam kam ja, um das Christentum abzulösen und als endgültige Religion für die Menschheit. So hat es Gott gewollt. Deswegen sollen natürlich die Kinder einer solchen Ehe nach der richtigen Religion erzogen werden. Zu den Verpflichtungen des Mannes bei der Erziehung seiner Kinder gehört, daß er gewährleistet, daß diese islamisch erzogen werden oder auch, daß  die Kinder in ihm ein gutes Vorbild sehen. Er hat auch die Verantwortung für die finanzielle Absicherung seiner Familie.



38. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?

Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten.

Der Grund dafür ist, daß die Heirat im Christentum als ein heiliges Sakrament angesehen wird (wie z.B. die Kommunion oder die Beichte). Damit ist die Heirat im Christentum ein Gottesdienst, an dem der Muslim
nur zuschauen aber nicht teilnehmen darf.

Ein anderer Fall liegt jedoch bei der standesamtlichen Eheschließung vor. Diese ist ein staatlicher und kein religiöser Akt, an dem man als Trauzeuge teilnehmen darf.




Islam und Medizin

39. Abtreibung im Islam

1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen.
Der Fötus besitzt in diesem Stadium laut Koran noch keine Seele. Die Abtreibung ist erlaubt, wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen leidet. Diese Leiden können körperlicher, seelischer und psychischer Natur sein.

2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen.
Hier gibt es verschiedene Meinungen:

3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen.
Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau ansonsten sterben müßte. Hier gilt das Motto, daß man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen daß:

Noch eine Anmerkung:
Aus den Quellen des Islam geht hervor, daß man Kinder nicht aus Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.
 



40. Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?

Die Beschneidung ist eine Handlung, die uns der Gesandte Allahs sehr stark empfohlen hat. Sie erleichtert die Einhaltung der Reinheitsgebote, bestimmt aber nicht über die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben.



41. Beschneidung: Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?

Die Beschneidung (von Männern und Frauen) findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird mit Ausnahme von islamischen Ländern in Afrika (zum Beispiel Ägypten, Sudan, Westafrika, nicht aber in den arabischen nordafrikanischen Ländern) nicht praktiziert. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen afrikanischen und keinen islamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf Al Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer Beschneidung" schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird.

Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."

Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, daß ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.

Die korrekte Art der Beschneidung ist, daß die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, daß die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen.

Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, daß es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, daß vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.

Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, daß man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.

Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!

Quelle: Rundbrief der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg, Nummer 06/1997.



42. Sterilisation

Ganz allgemein betrachtet erlauben islamische Theologen keine unumkehrbaren Methoden zur Empfängnisverhütung für Frauen oder Männer. Methoden zur vorübergehenden Empfängnisverhütung sind dagegen erlaubt, sofern sie keine gesundheitlichen Schäden nach sich ziehen. Eine bleibende Sterilisierung ist nur dann zulässig, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen. Wenn Ärzte unter solchen Umstaenden empfehlen, auf jeden Fall eine Schwangerschaft zu vermeiden, kann der Ehemann sich einer Vasektomie unterziehen. Ebenso kann sich eine Frau sterilisieren lassen, wenn sie zum Beispiel an einer unheilbaren Krankheit leidet, weitere Schwangerschaften sie oder den Fötus gesundheitlich schädigen würden und andere Methoden der Empfaengnisverhuetung zu unzuverlässig sind.

Quelle: Deutsche Muslim-Liga, Rundbrief 05/1998.




Nahrungsmittel

43. Ist Gelatine als Nahrungsmittel erlaubt?

Scheich Yusuf al-Qaradhawi und die wichtigsten Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongreß vor ca. zwei Jahren zu der Gelatine festgestellt:

Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare  Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).

Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, daß Gelatine nicht erlaubt ist.

Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden. Und wenn nicht sicher ist, ob eine Sache erlaubt oder verboten ist, sollte sie vermieden werden.



44. Sind Gelatine, Essig und Ketchup als Nahrungsmittel für Muslime erlaubt?

Scheich Yusuf al-Qaradhawi und die wichtigsten Gelehrten unserer Zeit haben auf einem Kongreß vor ca. drei Jahren zur Gelatine festgestellt:

Gelatine gehört zu den Dingen, die - sofern sie aus dem Knochenmark des Schweins erzeugt wird - in ihrem Ursprung verboten, jedoch durch die chemische Umwandlung und neue molekulare Zusammensetzung zu Erlaubtem werden. Weitere Beispiele: Das unreine Abwasser von den Kanalisationen wird durch Kläranlagen gesäubert und ist dann erlaubt einzunehmen. Hierbei sprechen die Gelehrten von Tahuiil (Umwandlung).

Allerdings gibt es hierzu auch andere Meinungen. Einige Gelehrte meinen, daß Gelatine nicht erlaubt ist.

Unserer Meinung nach kommt die Unstimmigkeit der Gelehrten im Punkt Gelatine aus folgender Überlegung: Während beispielsweise das Alkoholverbot auf die berauschende Wirkung des Alkohols zurückzuführen ist, die ja beim Essig nicht mehr vorhanden ist, ist beim Schweinefleisch nicht klar, was seine Unreinheit ausmacht. Daher weiß man auch nicht, ob diese unreinen Elemente bei der Umwandlung von Schweinefleisch zu Gelatine vernichtet werden. Und wenn nicht sicher ist, ob eine Sache erlaubt oder
verboten ist, sollte sie vermieden werden.



45. Warum essen Muslime kein Schweinefleisch?

Muslime essen kein Schweinefleisch, weil Gott es durch den Koran verboten hat. Zwar gibt es immer wieder Versuche, das Verbot des Schweinefleisches auch durch medizinische oder hygienische Gründe zu belegen, aber letztendlich gibt das ausdrückliche Verbot durch den Koran den Ausschlag.

Im Koran [5, 3] heißt es: "Verobten ist euch das Verendete sowie Blut und Schweinefleisch."

Als Muslime unterwerfen wir uns dem Willen Gottes. In fast allen Fällen kann der menschliche Verstand diesen Willen rational begründen. In den wenigen anderen Fällen vertrauen wir auf die Weisheit und Allwissenheit Gottes.
 




Den Islam kennenlernen

46. Wie werde ich Muslim?

Man kann den Übertritt zum Islam auf zwei Ebenen durchführen.
Der Übertritt auf privater Ebene ist der erste und wichtigste Schritt. Voraussetzung ist, daß man sich intensiv mit dem Islam beschäftigt hat. Man sollte nach allem fragen, was nicht verständlich ist. Auch sollte man versuchen, neue Bekanntschaften zu Muslimen zu schließen, die regelmäßig eine Moschee und islamische Veranstaltungen besuchen. Auf diese Weise gelangt man, so Allah will, zu der tiefen Überzeugung, daß der Übertritt zum Islam der einzig wahre Weg sein kann. Der Übertritt soll eine Schritt des Herzens und der tiefsten Überzeugung sein. Kein Mensch kann dazu gezwungen werden, wie es auch im Koran heißt: "Es gibt keinen Zwang in der Religion".
Gesellschaftlich sieht der Übertritt zum Islam so aus: Man spricht vor zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis (die Schahada), es lautet: "Ich bezeuge, daß es keine Gottheit außer Allah gibt und daß Muhammad Allahs Diener und Gesandter ist."
Eine Übersicht über den Islam gibt folgender Link.




Fragen zur Religionsausübung

47. Was ist der Ashura-Tag?

Der Ashura-Tag ist der 10. Tag des ersten Monats (Moharam) des Jahres (islamische Zeitrechnung). Zuerst war dieser Tag für die Juden von Bedeutung. Sie haben an ihm gefastet, weil Gott an diesem Tag den Prophet Moses (Friede sei auf ihn) und sein Volk gerettet hat. Gott ließ sie das Rote Meer "überqueren",
und den Pharao und seine Armee ertrinken.

Nachdem der Prophet Mohammed (Friede sei auf ihn) nach Medina kam, hörte er von dieser Praxis der Juden und forderte die Muslime auf, ebenfalls an diesem Tag zu fasten, weil Moses (Friede sei auf ihn) auch ein Prophet der Muslime ist.

Erst später wurde durch eine Offenbahrung das Fasten im Monat Ramadan zur Pflicht. Seit diesem Zeitpunkt war das dem Fasten am Ashure-Tag Sunna und keine Pflicht mehr. Einige Hadith dazu:

Aisha berichtet: The people used to fast on 'Ashura (the tenth day of the month of Muharram) before the fasting of Ramadan was made obligatory. And on that day the Ka'ba used to be covered with a cover. When Allah made the fasting of the month of Ramadan compulsory, Allah's Apostle said, "Whoever wishes to fast (on the day of 'Ashura') may do so; and whoever wishes to leave it can do so."
(Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)

Berichtet von Salim's Vater: The Prophet said, "Whoever wishes may fast on the day of 'Ashura'."
(Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)

Aisha berichtete: Quraish used to fast on the day of "Ashura" in the Pre-lslamic period, and Allah's Apostle too, used to fast on that day. When he came to Medina, he fasted on that day and ordered others to fast, too. Later  when the fasting of the month of Ramadan was prescribed, he gave up fasting on the day of "Ashura" and it became optional for one to fast on it or not. (Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)

Ibn 'Abbas berichtete: The Prophet came to Medina and saw the Jews fasting on the day of Ashura. He asked them about that. They replied, "This is a good day, the day on which Allah rescued Bani Israel from their enemy. So, Moses fasted this day." The Prophet said, "We have more claim over Moses than you." So, the Prophet  fasted on that day and ordered (the Muslims) to fast (on that day).
(Bukhari, gesichterte Überlieferung, sahih)
 



48. Was sind Ginn?

Die Ginn gehören zu den Geschöpfen Allahs, von denen wir nur wenig wissen. Sie gehören zu den sogenannten Verborgenen Dingen, mit denen man sich nicht zu sehr beschäftigen sollte damit Aberglaube und Falschheit vermieden wird. Alles, was wir über die Ginn wissen, wissen wir vom Koran oder von den Aussprüchen des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm).
Die Ginn sind Geschöpfe Gottes mit eigenen Eigenschaften. Beispielsweise können sie uns hören und sehen, wir sie aber nicht (46, 29-31):
(29) Und als Wir dir eine Anzahl von Ginn zuführten, die dem Quran zuhörten, sagten sie, als sie in seiner Anwesenheit waren: "Schweigt und hört zu!" Und als (der Vortrag) beendet war, kehrten sie zu ihrem Volk zurück, und warnten es.
(30) Sie sprachen: "O unser Volk! Wir haben fürwahr ein Buch gehört, das nach Moses herabgesandt worden ist und das bestätigt, was ihm vorausging. Es leitet zur Wahrheit und zu einem geraden Weg.
(31) O unser Volk! Hört auf den, der euch zu Allah aufruft und glaubt an ihn! Er wird euch eure Schuld vergeben und euch vor einer schmerzlichen Strafe bewahren."
Der Koran ist nicht nur für alle Menschen offenbart worden sondern auch ein Buch für die Ginn. Unter ihnen gibt es gläubige und ungläubige Ginn (6,130). Über ihre Schöpfung steht in (15,27), daß sie aus Feuer sind. In den Suren 27 und 34 findet man die Geschichte von den Ginn, die für Salomon (Friede sei mit ihm) arbeiteten.
Mohammed (Friede sei mit ihm) hatte mit ihnen geschlossene Sitzungen abgehalten, in denen er sie den Quran gelehrt hat.
Folgenden Koranstellen erwähnen Ginn:
006.100, 006.112, 006.128, 007.038, 007.179, 011.119, 017.088, 018.050, 032.013, 034.012, 037.158, 041.025, 041.029, 046.018, 046.029, 051.056, 055.015, 055.031, 055.033, 055.039, 055.056, 055.074, 072.001, 072.005, 072.006, 072.008, 114.006.



49. Das Kopftuch - eine islamische Erfindung?

Behandlung des Themas aus theologisch/historischer Sicht, indem die diesbezüglichen älteren jüdischen und christlichen Positionen dem islamischen Standpunkt gegenüberstellt werden.

Es liegt uns fern, Judentum oder Christentum zu diffamieren, aber aus der Sichtweise des 20. Jahrhunderts erscheint die Lage der Frau in der jüdisch-christlichen Tradition wahrhaft furchterweckend. Andererseits sind fairerweise die historischen Umstände zu berücksichtigen, unter denen sich solche Traditionen entwickelten.

In der heutigen Debatte entsteht sehr leicht der Eindruck, der Islam habe das Kopftuch erfunden: Das ist falsch. In seinem Buch THE JEWISH WOMAN IN RABBINIC LITERATURE - A PSYCHO-SOCIAL PERSPECTIVE (Hoboken, N.J., Ktav Publishing House, 1986, S. 239) schreibt der Rabbiner Dr. Menachem M.Brayer (Professor für biblische Literatur an der Yeshiva University), daß es bei jüdischen Frauen Sitte war, den Kopf zu bedecken, wenn sie das Haus verliessen, ja manchmal sogar das ganze Gesicht, wobei nur ein Auge frei blieb. Im gleichen Werk findet sich auf den Seiten 316/317 der Hinweis, daß das rabbinische Gesetz das Aussprechen von Segenswünschen und Gebeten in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem Haupt verboten sei, da das unbedeckte weibliche Haar als Nacktheit betrachtet wird. Während einer bestimmten Periode in der jüdischen Geschichte galt ein unbedecktes weibliches Haupt als Anschlag auf die Moral und wurde mit einer Geldbuße belegt.

Der Schleier beziehungsweise das Kopftuch wurde nicht immer als Zeichen von Züchtigkeit gewertet. Manchmal war der Schleier ein Symbol der Auszeichnung, der Würde und Überlegenheit von Frauen der gehobenen Schicht. In der älteren jüdischen Gesellschaft war es zum Beispiel Prostituierten nicht erlaubt, ihr Haar zu bedecken. Auch bedeckten jüdische Frauen bis ins 19. Jahrhundert in Europa ihr Haupt. Gesellschaftliche Zwänge ihrer Umgebung brachten sie dazu, keine Kopfbedeckung zu tragen und manche griffen deswegen zur Perücke (vgl. Susan W. Schneider: Jewish and Female, New York: Simon & Schuster, 1985, S. 237).

Die christliche Tradition wird in der Tracht von Nonnen sichtbar, die schon immer ihre Haare bedeckten.

In: DIE BIBEL Altes und Neues Testament - Einheitsuebersetzung, Copyright 1980 Kath. Bibelanstalt GmbH, Stuttgart, Herder, Freiburg, Basel, Bern, ISBN 3-45-18988-7 lesen wir auf Seite 1289 folgende Fussnote:
Es galt damals unter Juden wie Judenchristen als unanständig, wenn eine Frau ihr Haar offen trug. Deswegen war es Vorschrift für sie, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie ausging. Durch die judenchristlichen Missionare der Frühzeit fand dieser Brauch auch Eingang in die heidenchristlichen Gemeinden, wenigstens für den Gottesdienst. Paulus bestand auf dieser Verhüllung um so mehr, als er der Frau hier das geisterfüllte laute Beten und prophetische Reden gestattete. So wurde das Kopftuch auch ein Zeichen ihrer Vollmacht, vor der Gemeinde charismatisch aufzutreten.

Zu diesem Thema lesen wir in den Paulinischen Briefen, I Korinther 11,3-16 (S. 1289):
(3) Ihr sollt aber wissen, daß Christus das Haupt des Mannes ist, der Mann das Haupt der Frau und Gott das Haupt Christi. (4) Wenn ein Mann betet oder prophetisch redet und dabei sein Haupt bedeckt hat, entehrt er sein Haupt. (5) Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedecktem Haupt, die entehrt ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. (6) Will sie sich nicht bedecken, so soll sie doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für eine Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken.



50. Wie erhielt der Koran die Form, die wir heute kennen?

Allah offenbarte den Koran dem Propheten Muhammad durch den Engel Gabriel, der dem Propheten den Koran beibrachte. Also wurde der Koran am Anfang nicht aufgeschrieben, da der Prophet den Koran nur auswendig lernen konnte - er war Analphabet. Nachdem der Prophet den Koran den Gefährten beibrachte, wurde er auf Papyrus, Holz, Leder, Stein usw. festgehalten. Später, d.h. im Jahr 12 nach der Hidjra (Auswanderung des Propheten nach Mekka), wurde der Koran vom Kalifen Abu Bakr gesammelt. Anlaß war, daß viele Muslime bei der kriegerischen Auseinandersetzung von Jamama gefallen waren (650), darunter auch viele, die den Koran auswendig kannten. Die Schrift wurde allerdings in damaliger Zeit noch ohne Vokalzeichen ("Punkte und Striche") niedergeschrieben, so daß später verschiedene Lesarten dieser Urschrift möglich waren. Diese Lesarten mußten folgende Bedingungen erfüllen:



51. Muß jemand, der Schulden hat, am Tag des Opferfestes opfern?

Die Antwort ist: nein. Jemand, der Schulden hat, braucht Allah am Tag des Opferfestes kein Opfer zu bringen. Das Opfer am Opferfest ist ein zusätzlicher Gottesdienst, also Sunna, und keine Pflicht.

Folgende Hadith sahih (leider in Englisch) existieren von Bukhari:

Narrated Ibn 'Umar:
The Prophet (p.b.u.h) used to Nahr or slaughter sacrifices at the Musalla (on 'Id-ul-Adha).

Narrated Al-Bara':
The Prophet delivered the Khutba on the day of Nahr ('Id-ul-Adha) and said, "The first thing we should do on this day of ours is to pray and then return and slaughter (our sacrifices). So anyone who does so he acted according to our Sunna; and whoever slaughtered before the prayer then it was just meat that he offered to his family and would not be considered as a sacrifice in any way. My uncle Abu Burda bin Niyyar got up and said, "O, Allah's Apostle! I slaughtered the sacrifice before the prayer but I have a young she-goat which is better than an older sheep." The Prophet said, "Slaughter it in lieu of the first and such a goat will not be considered as a sacrifice for anybody else after you."

Narrated Jundab:
On the day of Nahr the Prophet offered the prayer and delivered the Khutba and then slaughtered the sacrifice and said, "Anybody who slaughtered (his sacrifice) before the prayer should slaughter another animal in lieu of it, and the one who has not yet slaughtered should slaughter the sacrifice mentioning Allah's name on it."
 
 



52. Falsche Vorstellungen über die Vorherbestimmung

Es wird gesagt, daß alles, was jemand in dieser Welt tut oder unterläßt, von Gott vorherbestimmt sei. Warum werden wir dann am Tag des Jüngsten Gerichts für unsere Handlungen zur Rechenschaft gezogen?

Es ist unrichtig zu sagen, daß alles, was wir tun, von Gott vorherbestimmt ist und wir nur innerhalb Seines Willens und dem, was er uns auferlegt hat, handeln. Wäre dem so, dann wäre es ungerecht, uns für etwas zur Rechenschaft zu ziehen, das er für uns vorbestimmt hat. Gott ist aber der gerechteste aller Richter und deswegen brauchen wir für etwas, bei dem uns keine Wahl gelassen wurde, auch keine Rechenschaft ablegen.

Daraus ergibt sich ganz klar, daß unsere Freiheit der Wahl ganz real ist. Wir wissen, daß das zutrifft, und zwar nicht zuletzt wegen der Art und Weise, wie wir uns in verschiedenen Situationen entscheiden. Unsere Freiheit, nach unserem eigenen Willen zu entscheiden, ist eine Manifestation des Willen Gottes, der beschloss, uns diese Freiheit zu gewähren.

Gott weiss jedoch schon vorher, wie wir uns in jeder gegebenen Situation verhalten. Gottes Wissen ist absolut, was letztlich bedeutet, daß diesem Wissen durch kein Ereignis etwas hinzugefügt wird, weil dieses Ereignis GOTT bereits bekannt ist, bevor es eintrifft.

Quelle: Rundbrief der Deutsche Muslim-Liga, Hamburg, 06/1995.
 




Sonstige Fragen und Kommentare

53. Terrorismus (Ermordung christlicher Mönche in Algerien 1996)

Jedem, der die Nachrichten aus Algerien verfolgt, ist klar, daß die sich dort fast täglich ereignenden Gewalttaten absurd und irrsinnig sind. Die Ermordung von 7 christlichen Mönchen im Mai dieses Jahres und der Fund ihrer Leichen in der Stadt Media südlich Algier läßt uns Muslime schier verzweifeln.

Es drängt sich die Erkenntnis auf, daß der Islam eigentlich keiner Feinde bedarf; das besorgen die Muslime bestens selbst. Wenn man diesen Leuten erlaubt, ihre "Mission" ungestraft fortzusetzen, werden die Gegner des Islam ohne eigene Anstrengung ihr Ziel erreichen. Diese "islamische" Gruppe macht unsere Religion lächerlich, entfremdet ihr die Menschen und macht alle Anstrengungen der Muslime, den Islam zu verkünden oder wenigstens mit den Nichtmuslimen friedlich zusammenzuleben, zunichte.

Wer sind diese Mörder? Wo kommen sie her und was in aller Welt bringt sie dazu, ein solch schreckliches und in jeder Hinsicht sinnloses Verbrechen zu begehen?

In diesem Zusammenhang mag man sich an die Worte von Scheich Hassan Al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft erinnern. Als er die Nachricht erhielt, Nokraschi Pascha, der ägyptische Ministerpräsident, sei von einer Gruppe innerhalb der Muslimbruderschaft ermordet worden, sagte er: "Sie sind weder Brüder noch Muslime"!

Bei dem Mord an den Mönchen ist ein noch strengerer Maßstab anzulegen. Man muß sich vor Augen halten, daß Nokraschi Pascha ein politischer Gegner der Bruderschaft war und daß sie trotzdem den Mord an ihm in keiner Weise rechtfertigte, obwohl einige Narren in ihren Reihen sich zu einem Attentat hinreißen liessen.

Für die Ermordung der Mönche in Algerien gibt es nicht einen einzigen einleuchtenden Grund. Jeder, der auch nur rudimentäre Kenntnisse der Lehren des Islam besitzt, weiß, daß der Islam ausdrücklich verbietet, Mönchen irgendeinen Schaden zuzufügen. Schließlich wird das freundliche Verhältnis zwischen Christen und Muslimen auch auf die Existenz und Hochschätzung der Mönche zurückgeführt (Koran 5:82).

Der Islam läßt Mönchen und Einsiedlern eine besondere Behandlung zuteil werden und legt großen Wert auf den Schutz ihres Lebens. Der Prophet (a.s.) pflegte seine Kämpfer dahingehend anzuweisen, daß sie das Leben von Kindern und Mönchen schonten. Auch enthielt beispielsweise der Vertrag, den der Prophet (a.s.) mit der Bevölkerung von Nedschran (im Süden Saudi-Arabiens an der Grenze zum Jemen) schloß, die Bedingung, daß kein Mönch zu Schaden kommen würde.

In seinem Buch "Die Regeln des Dschihad im Islam" schreibt Dr.Abdul Aziz Abu Sakhila, daß Kleriker, das heißt Priester, Mönche und so weiter nicht getötet oder überhaupt belästigt werden dürfen unter der Voraussetzung, daß sie keine Kombattanten gegen die Muslime sind. Er fährt fort: "... solange sie in ihren Gebetshäusern bleiben und nicht am Kampf teilnehmen, dürfen Kleriker nicht angegriffen oder getötet werden. Falls sie sich zum Kampf äußern und ihn anstacheln, hängt ihre Behandlung von der von ihnen geäußerten Meinung ab. Falls diese einen Einfluß auf den Verlauf des Kampfes hat und ihn anfacht, werden sie als Kombattanten behandelt. Falls das nicht der Fall ist, müssen sie entsprechend der mit ihnen getroffenen Vereinbarung respektiert werden, sofern sie sich selbst daran halten."

Der Fall, mit dem wir uns hier beschäftigen, liegt viel einfacher. Die Mönche gehörten keinem "feindlichen" Lager an. Sie waren Nachbarn, wohnten in ihrem Kloster und halfen den Armen mit kostenloser medizinischer Behandlung und schulischer Betreuung.

Aus den Verlautbarungen der verantwortlichen Gruppe (Al-Dschamaa Al-Islamiah) wissen wir, daß die Mönche nicht entführt wurden, weil sie Feinde waren oder mit dem Feind zusammenarbeiteten. Sie wurden als Faustpfand und Geiseln entführt zum Austausch gegen in Frankreich festgenommene Mitglieder der Gruppe. Als die französischen Behörden sich nicht zu diesem Handel nötigen liessen, zögerte die Dschamaa in Algerien nicht, die unschuldigen und unbeteiligten Mönche zu ermorden.

Wie ist es nur möglich, daß eine sich "islamisch" nennende Gruppe sich so aufführt und die Lehren des Islam mit den Füssen tritt, indem sie Tausende unschuldiger Menschen, Algerier und Nichtalgerier, Muslime und Nichtmuslime brutal ermordet?

Zweifel an der bewaffneten Al Dschamaa Al-Islamiah hat es seit ihrer Gründung gegeben; das ist nichts Neues. Sicher ist jedoch, daß die Untaten und Verbrechen dieser Gruppe weder mit dem Islam noch seinen Lehren etwas zu tun haben.

Ihre Untaten gleichen einem Dolchstoß in die Brust des Islam und seiner Botschaft. Diese Gruppe hat von Anfang an alles getan, um die Öffentlichkeit von allem abzustoßen, was islamisch ist.

Quelle: Nach einem Artikel von Fahmi Howeidi in Asharq Alawsat beziehungsweise Arab News 6.Juni 1996. Hier abgeschrieben von Rundbrief 04/1996 der Deutschen Muslim-Liga, Hamburg.



54. Schiiten - Sunniten, Unterschiede?

Zunächst einmal: Sowohl Sunniten als auch Sunniten sind zu den Muslimen zu zählen. Die große Mehrheit der Muslime (ca. 85%) sind Sunniten.

Der Unterschied zwischen Schiiten und Sunniten liegt darin, daß die Nachfolger des Propheten unterschiedliche Akzeptanz erfahren.

Die Sunniten erkennen 4 rechtgeleitete Khalifen an (Abu Bakr, Aamar, Uthman, Ali), während die Schiiten erst die ihrer Meinung nach später regierenden 11 Imame/Khalifen (einschließlich Ali) anerkennen.

Der 12. Imam ist nach Meinung der Schiiten unter der Erde verborgen, beobachtet das Geschehen auf der Erde und wird später einmal zurückkommen und auf der Erde regieren. Die Aussagen und Handlungsweisen  aller 12 (11) Imame werden als verbindlich für alle Schiiten angesehen. Sie haben den Stellenwert einer Offenbarung durch Gott, der die Imame rechtleite. Dies hat seine Konsequenz für die Meinungsbildung/Rechtssprechung bei Schiiten und Sunniten:

Während die Sunniten zur Rechtssprechung (in dieser Reihenfolge) die Quellen

zulassen, gelten bei den Schiiten die Quellen

Das heißt nicht, daß Sunniten bei der Interpretation der Religion nicht vernünftig sind. Es bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Sunniten den Verstand als begrenzte Gottesgabe ansehen, die Fehlern unterliegen kann. Im Gegensatz dazu verwenden die Schiiten die Vernunft, um unverständliche Passagen des Korans zu interpretieren, wenn z.B. die Rede ist von dem "Thron Gottes", dem "Stuhl Gottes", den "Händen Gottes". Hierfür werden dann Interpretationen wie die Gnade oder Stärke Gottes gegeben, während die Sunniten diese Passagen wörtlich nehmen und als unbegreiflich akzeptieren. Der Verstand hat Grenzen. Daher gehen die Sunniten von der wörtlichen und sinngemäßen Bedeutung des Korans aus, während die Schiiten an eine verborgene Bedeutung des Korans glauben,  die nur den genannten Imamen zugänglich ist.
 




Tod im Islam

55. Dürfen Muslime in Deutschland in einem Sarg begraben werden?

Die Toten werden im Islam normalerweise ohne Sarg begraben. Sie werden in einem Tuch gehüllt mit der rechten Seite Richtung Mekka liegend in ihr Grab gelegt. Üblicherweise wird im Grab (durch ein schräg eingelassenes Brett oder ähnliches) eine kleine Kammer eingerichtet, so daß die Erde nicht direkt auf den Leichnahm geschüttet wird.

Es ist allerding erlaubt, die Toten im Sarg zu begraben, wenn es von den Behörden eines Landes so vorgeschrieben wird. Hier in Deutschland gibt es inzwischen sehr viele Orte, an denen man im Einvernehmen mit den Behörden die Toten nach der islamischen Art (also ohne Sarg) begraben darf. Wenn es nicht übermäßig große Umstände macht, soll man die Leiche an einem solchen Ort bestatten.
 



56. Beerdigung von Muslimen innerhalb von 24 Stunden?

Im Islam gibt es kein Gebot, was eine Beerdigung binnen 24 Stunden vorschreibt. Es ist jedoch ein respektvoller und ehrwürdiger Umgang mit dem Leichnam vorgeschrieben. Dies entspricht der Ethik des Islam.

Zur Zeit des Propheten und in der dort wärmeren Umgebungen hieß dies vielleicht, daß der Tote möglichst schnell begraben werden sollte, weil der Verwesungsprozeß schneller einsetzte. Hiervon läßt sich jedoch die von Ihnen genannte Regel nicht ableiten.
 



57. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen

1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?
Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert. Allah der Gerechte und Allweise, hat im Koran und in der Sunna die Art und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen. Dies leitet sich aus folgenden Hadith ab: Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!" (Buchari - gesicherte Überlieferung). Wenn nun ein Muslim einem Nichtmuslim nach seinem Tod ein Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er lediglich die Möglichkeit, ihm von diesem oben genannten Drittel etwas zukommen zu lassen, über das er frei verfügen kann.

2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken. Sobald er aber gestorben ist, gilt dies als Erbe und ist deshalb nicht anzunehmen.

Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten, da es Allah verbietet. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.

3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
 



58. Über das Paradies und die Hölle

Der Glaube an das Paradies und an die Hölle gehört bei den Muslimen zu den 6 Glaubensartikeln, nämlich zum fünften Glaubensartikel, dem Glauben an das Jüngste Gericht, das eine Belohnung (Paradies) oder eine Bestrafung (Hölle) für das Leben im Diesseits zur Folge hat.

Wie glauben daran, daß jedes Lebewesen, das aus freien Stücken an den einen Gott glaubt, dem Erschaffer allen Seins, und Ihm keine andere Gottheit beigesellt durch die Barmherzigkeit Gottes ins Paradies gelangt. Dem Eintritt ins Paradies geht eventuell eine Bestrafung in der Hölle zuvor (Abbüßen für seine Sünden). Weder im Paradies noch in der Hölle gibt es den Tod. Das Leben wird unendlich sein.

Der Glaube an das Paradies und an die Hölle birgt den Gedanken der Gerechtigkeit Gottes in sich. Das Leben im Diesseits wird als Übergangsphase, als Prüfung angesehen. Die Gerechtigkeit Gottes besteht
darin, seine Diener für ihre guten Taten zu belohnen und für die schlechten Taten zu bestrafen. Wir glauben jedoch auch an die Barmherzigkeit Gottes, der die guten Taten zehnfach oder mehr belohnt und die schlechten Taten nur einfach bestraft. Jeder Diener Gottes kann der Strafe der Hölle entgehen, wenn er Gott aufrichtig und reuevoll um Vergebung seiner Fehltritt bittet.
 
 



59. Teilnahme an Beerdigungen von Nichtmuslimen

Wir leben in einem Land, in dem unsere Nachbarn in der Regel einer anderen Religion angehören. Ist es erlaubt, an der Beerdigung eines nichtmuslimischen Nachbarn oder Freundes teilzunehmen?

Islam ist eine Religion, die großen Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen legt. Unsere Beziehungen zu allen Menschen sollten daher von Höflichkeit und Güte geleitet sein. Wer nicht unser Feind ist, hat auch einen Anspruch darauf (Koran 60, 8). Die Teilnahme an Beerdigungen oder Beileidsbekundungen zum Tode eines Menschen sind eine Form der "Güte" (al birr), die allen Menschen unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zukommt, solange sie nicht den Islam bekämpft haben.

Deswegen dürfen Muslime an Begräbnissen von nicht-muslimischen Verwandten, Freunden und Nachbarn als eine Form von menschlicher Güte und auch aus Höflichkeit teilnehmen. Auch sollte man den Angehörigen seine Anteilnahme aussprechen. So wird berichtet, der Prophet habe einem seiner Gefährten befohlen, seinen nichtmuslimischen Vater zu beerdigen, als er von dessen Tod erfuhr. Es wird auch berichtet, daß der Prophet (a.s.) aufstand und Respekt für eine vorbeigetragene Leiche zeigte. Als ihm seine Gefährten sagten, es handele sich bei dem Verstorbenen um keinen Muslim, sondern eine Jüdin, entgegnete er: "Hatte sie denn keine menschliche Seele?" Das bedeutet, daß eine menschliche Seele im Leben und im Tod geachtet werden muß.

Wir sollten daher zu Beerdigungen unserer nicht-muslimischen Freunde, Kollegen und Nachbarn gehen, ohne aber an deren Totengebeten teilzunehmen. Es ist uns weder gestattet, an nicht-islamischen Gebetsgottesdiensten teilzunehmen, noch für solche Menschen zu beten, die im Zustand des Nichtglaubens starben.

Rundbrief Nr.03/1998 der Deutschen Muslim-Liga e.V., Hamburg.




Vorurteile gegen den Islam

60. Ist der Islam frauenfeindlich?

Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts. Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette). Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen Geschwister.

Aus diesem Hadith wird abgeleitet, daß Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren, denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.

Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, daß dies über den wahren Glauben entscheidet. Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, daß die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.

Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam, wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun bzw. was sich in den Medien gut verkaufen läßt,  zu differenzieren.  Da diese Unterscheidung in den Massenmedien oft bewußt weggelassen wird, empfehlen wir, selbst ein gutes Beispiel zu sein und den Sinn der Ver- bzw. Gebote im Islam zu verstehen und zu erklären. Denn jedes Ver-/Gebot ist ein Baustein für die Vollkommenheit der Religion. Mann kann kein Ver-/Gebot losgelöst vom Ganzen betrachten und sich ein Urteil bilden.

Ein persönlicher Kontakt der Nichtmuslimen zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!



61. Beschneidung von Frauen

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) distanziert sich von dieser vorislamischen Sitte (siehe dazu die ZMD-Mitteilung). Die Frauenbeschneidung ist im Koran nicht erwähnt. Der Prophet, der das Vorbild aller Muslime ist, hat seine Töchter und Frauen nicht beschneiden lassen!!! Die Feststellung dieser Tatsache  ist ein Appell an alle Muslime in und außerhalb Deutschlands, diese nicht-islamische Sitte zu beseitigen. Auch die Tatsache, daß das Urteil vieler Gelehrten genannt wird, in dem sie sich gegen die Frauenbeschneidung aussprechen und diese als "eine Körperverletzung ohne Nutzen"  kritisieren, ist ein Versuch, für Aufklärung zu sorgen.

Zuletzt sei gesagt, daß es nicht alleine die Aufgabe der Muslime ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
 



62. Müssen sich muslimische Frauen immer im Haus aufhalten?

Das islamische Recht sieht es nicht vor, daß Frauen sich vom sozialen Leben abkapseln. Sie sollen den sozialen Anforderungen ihrer Umgebung gerecht werden. Teilweise ist es sogar Pflicht für die Frau, sich nicht im Haus aufzuhalten, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben, der Kindererziehung nachzugehen oder ihre soziale Verantwortung zu tragen, gerecht zu werden. Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Vielmehr muß bei der Auswahl der Orte, zu denen man geht, beachtet werden, ob der Islam den Aufenthalt in solchen Orten ausdrücklich verbietet. Dies gilt aber für Mann und Frau.



63. Ist Heiligenverehrung im Islam erlaubt?

Man muß zwischen Verehrung und Anbetung unterscheiden. Sicher ist es nicht im Sinne des Islam, daß "Heilige" (also Muslime, die in den Augen ihrer Mitmenschen als besonders fromm angesehen wurden) über die Maße hinaus verehrt (wenn nicht sogar angebetet) werden. Sogar der Mensch, der am verehrungswürdigsten ist, der Prophet Muhammad (Friede sei auf ihm), hat uns davor gewarnt, ihn als etwas heiliges anzusehen, ihn anzubeten oder ihm Statuen zu errichten. Dies verstößt gegen den reinen Monotheismus des Islam, keine Gottheit Allah zur Seite zu stellen.

Was man hingegen oft sieht, ist daß Gräber aufgesucht werden, um von den Toten gesegnet zu werden oder um Bittgebete an die Toten zu richten. Dies ist islamisch sehr verboten! Jeder ist selbst für seine Taten Verantwortlich und muß vor Allah dafür geradestehen. Auch beim Grab des Propheten kann man keinen Segen vom Propheten (Friede sei auf ihm) abholen oder ihn um etwas bitten. Der Segen kommt allein von Allah, nur Er erhört unsere Gebete, nur Er kann uns am Tag der Auferstehung helfen.  Bittgebete an Tote, Engel oder Ginn zu richten, ist Schirk (Beigesellung)!

Erlaubt hingegen ist, daß man andere Menschen bittet, für einen zu beten. Allerdings kann diese Praxis mißverstanden werden, und zwar insofern, als daß die Tatsache in den Hintergrund gerät, daß jeder selbst für seine Taten verantwortlich ist und vor Allah geradestehen dafür geradestehen muß. Man darf aber nur lebende Menschen bitten, nicht etwa verstorbene "Heilige".

Wenn jemand vom Propheten, zu "Heiligen", Dschinn oder Engeln Hilfe erbittet, begeht Shirk (Anzweiflung der Allmacht Gottes).

Ein Spezialfall ist das Gebet am Grabe des Propheten. Man kann den Propheten bitten, in der Zeit vor dem Jüngsten Gericht Fürbitte vor Gott einzulegen. Allerdings gibt es verschiedene Ansichten darüber, worin diese Fürbitte besteht. Einige Gelehrte meinen, daß sie nur dazu dient, die Wartezeit bis zum Jüngsten Gericht zu verkürzen, da diese sehr nervenaufreibend ist. Andere wiederum meinen, daß Muhammad in dieser Fürbitte Allah bittet, ein mildes Urteil über das Leben des jeweiligen Muslim zu fällen.
 



64. Zeugenaussage von Frauen

Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, daß die Aussage eines Mannes der Aussage von 2 Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:
 

Der Islam bezweckt mit der Differenzierung bei den Arten von Zeugenschaft u.a., daß die Frau zu bestimmten Zeiten (Periode) unter psychischen Druck steht oder auch Sachen vergißt und möchte ihr deswegen nicht die Verantwortung aufbürden, alleine für eine Zeugenaussage verantwortlich zu sein, die über das Schicksal anderer Menschen entscheiden kann. Außerdem ist in bestimmten Fällen
selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes etc. gewesen ist.

Wichtig ist zu erkennen, daß der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissender weise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist.

Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.


 


Anfrage

Quelle: Islam Online

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